Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Hochzeitsproduktionen und Präsentationsprodukte (Foto, Video und Bücher) von Hochzeitsfotograf Leipzig.

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB genannt – gelten für alle von Hochzeitsfotograf Leipzig, Thomas Nowotka, Nonnenstraße 28, 04229 Leipzig – nachfolgend Hochzeitsfotograf Leipzig genannt – durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Nachfolgend ist mit Begriffen wie Bild, Bilder, Bildnis etc., sowohl Foto- als auch Videomaterial gemeint.
3. Alle in den AGB genannten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abgerufen werden kann.

II. Produktionsaufträge

1. Hochzeitsfotograf Leipzig wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine Anweisungen in Textform trifft, ist der Hochzeitsfotograf Leipzig hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optischen und technischen (fotografischen) Mittel.
2. Hochzeitsfotograf Leipzig wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
3. Hochzeitsfotograf Leipzig verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen in Textform vereinbart werden.
4. Die für die Vertonung von Bildmaterial notwendige Musik wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Hochzeitsfotograf Leipzig die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält und hat Hochzeitsfotograf Leipzig von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
2. Optional: Für Hochzeitsfotograf Leipzig ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, damit Brautpaare sich von der Qualität und Kreativität der Arbeit von Hochzeitsfotograf Leipzig überzeugen können. Bei Einräumung der Veröffentlichungsrechte durch den Auftraggeber, gewährt Hochzeitsfotograf Leipzig im Gegenzug einen Rabatt in Höhe von 100,- € bei Buchung. Durch Inanspruchnahme des Rabattes willigt der Auftraggeber ein, dass Hochzeitsfotograf Leipzig die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten oder in Magazinen vornehmen darf. Hochzeitsfotograf Leipzig darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung von Hochzeitsfotograf Leipzig dient. Der Auftraggeber ist insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und wird auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Der Auftraggeber versichert, dass er in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzt und erklärt sich selbst ebenfalls mit der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird der Auftraggeber Hochzeitsfotograf Leipzig von der Haftung vollumfänglich freistellen.

IV. Haftung

1. Hochzeitsfotograf Leipzig haftet nur für Schäden, die er selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den ausführenden Fotografen, sowie deren Ausführung, erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die Hochzeitsfotograf Leipzig nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.

4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch Hochzeitsfotograf Leipzig zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von Hochzeitsfotograf Leipzig abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

V. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, zu finden auf www.hochzeitsfotograf-leipzig.eu. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die Hochzeitsfotograf Leipzig nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält Hochzeitsfotograf Leipzig auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber storniert werden, so wird eine Aufwandsentschädigung und Ausfallhonorar von 300,- Euro fällig. Ab 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung von Hochzeitsfotograf Leipzig, muss die bis dahin erbrachte Leistung zuzüglich der Nebenkosten erstattet werden (Honorar und Fahrtkosten für An- und Abreise etc.), jedoch mindestens eine Aufwandsentschädigung und Ausfallhonorar in Höhe von 600,- Euro. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, die Nebenkosten seien überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
4. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.
5. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Parkscheine, Eintrittskarten, erforderliche Spesen, Porto und Verpackung etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Das Honorar muss bei Übergabe der Bilder oder per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten (z.B. Büchern), ist eine Anzahlung von 50% zu entrichten.
7. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V.I. Widerrufsrecht

1. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung, da sich Hochzeitsfotograf Leipzig verpflichtet die Dienstleitung (Foto- und/ oder Video-Produktion) zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen (§ 312b Absatz 3 Nr. 6 BGB). Dies bedeutet, dass für den Auftraggeber kein Widerrufs oder Rückgaberecht besteht.
2. Bei der Bestellung eines individuell angefertigten Präsentationsproduktes (z.B. Fotobuch oder Hochzeitsalbum)usw.) besteht ebenfalls kein Widerrufs oder Rückgaberecht, da die Produkte nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§312d Absatz 4 Nr. 1 BGB).

VII. Vertragsstrafe, Schadenersatz

1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
2. Durch die in Ziffer V. 1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VIII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Hochzeitsfotograf Leipzig als Gerichtsstand vereinbart.

Hochzeitsfotograf Leipzig
Thomas Nowotka
Nonnenstraße 28
04229 Leipzig

Telefon: 0341 98980774
E-Mail: kontakt@hochzeitsfotograf-leipzig.de

Diese AGB gelten ab dem 01.10.2017. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.